Kosten

Grundsätzlich ist die Übernahme der Kosten für psychotherapeutische Leistungen von der Art der Krankenversicherung abhängig. Im Hinblick auf die Honorierung orientiere ich mich an der aktuellen GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten)

Privat versicherte und Beihilfeberechtigte PatientInnen

Bei PatientInnen, die privat versichert und/oder beihilfeberechtigt sind, übernimmt die Krankenkasse in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie.

Selbstzahlende PatientInnen

Selbstverständlich besteht auch die Option, die Kosten für eine Psychotherapie selbst zu tragen.

Gesetzlich versicherte PatientInnen

Gesetzlich Versicherte PatientInnen können nach Prüfung über das Kostenerstattungsverfahren behandelt werden. Als PatientIn hat Ihr Kind einen gesetzlichen Anspruch auf eine zeitnahe Behandlung.
Nach § 13 Absatz 3 SGB V sind Krankenkassen dazu verpflichtet für die Kosten der Behandlung ihrer Versicherten aufzukommen, wenn hierfür eine Indikation und Notwendigkeit besteht und die Behandlung andernfalls nicht rechtzeitig und nicht in zumutbarer Entfernung möglich ist. Für eine Übernahme der Kosten der psychotherapeutischen Behandlung im Kostenerstattungsverfahren muss ein Antrag an Ihre Krankenkasse gestellt werden.

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